Helle 3-Zimmer-Wohnung im Erdgeschoss eines 2020 fertiggestellten Mehrfamilienhauses in Neu-Ulm-Finningen – mit ca. 100 m² eigenem Garten, Terrasse, hochwertiger Einbauküche, Garage und Außenstellplatz. Vermietung von privat, provisionsfrei, verfügbar ab 01.10.2026.
DIE WOHNUNG
Ca. 84 m² Wohnfläche mit offenem Wohn-, Ess- und Kochbereich (ca. 42 m²), bodentiefen Fenstern und direktem Zugang auf die teilweise überdachte Terrasse (ca. 18 m²) und den mit Hecken eingewachsenen Garten zur alleinigen Nutzung. Hochwertige Einbauküche mit großer Kochinsel und Elektrogeräten (in der Miete enthalten). Parkettboden und Fußbodenheizung in allen Räumen. Schlafzimmer ca. 16 m², weiteres Zimmer ca. 12 m² (Kinder- oder Arbeitszimmer, Gartenblick). Tageslichtbad mit Badewanne, bodengleicher Dusche mit Glasabtrennung und Waschmaschinenanschluss. Abstellraum, Rollläden, Gegensprechanlage. Einzelgarage mit Dachboden (zusätzlicher Stauraum), Außenstellplatz direkt am Haus mit direktem Zugang zum eigenen Garten, überdachter Fahrradabstellplatz. Die Wohnung wurde bisher vom Eigentümer selbst bewohnt und ist in einem sehr gepflegten Zustand. Übergabe unmöbliert mit Einbauküche – die Fotos von Wohnbereich und Küche zeigen die Wohnung im unmöblierten Zustand.
LAGE
Finningen ist ein ruhiger, dörflicher Stadtteil im Osten von Neu-Ulm (ca. 1.200 Einwohner). Städtischer Kindergarten um die Ecke, Einkaufsmöglichkeiten und Ärzte in Pfuhl, Burlafingen und Neu-Ulm in wenigen Autominuten. Das Landschaftsschutzgebiet Pfuhler, Finninger und Bauernried beginnt am Ortsrand. Neu-Ulm Zentrum ca. 5 km, Ulm Hbf ca. 7 km, Buslinien 78 und 737, Nachtlinie 5a. B10, A7 und A8 schnell erreichbar.
KONDITIONEN
Kaltmiete: Wohnung 1.300 € + Garage 70 € + Außenstellplatz 30 € = 1.400 €
Nebenkosten: 265 € (inkl. Heizung und Warmwasser) – Gesamtmiete 1.665 €
Kaution: 3 Nettokaltmieten (4.200 €), auf Wunsch in drei Raten
Unbefristeter Indexmietvertrag, Haustiere nach Absprache.
Hinweis nach § 556g Abs. 1a BGB: Die Wohnung wurde nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet (Fertigstellung des Gebäudes 2020). Die Vorschriften über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn (§§ 556d ff. BGB) finden daher gemäß § 556f Satz 1 BGB keine Anwendung.
INTERESSE?
Bitte schreiben Sie mir kurz, wer einziehen möchte (Anzahl Personen), was Sie beruflich machen und ab wann Sie einziehen könnten. Besichtigungen nach Vereinbarung. Unterlagen (Selbstauskunft, Einkommensnachweise, SCHUFA) werden erst bei konkretem Interesse benötigt – bitte keine Dokumente mit der ersten Anfrage senden.Mehr anzeigen