Gewerbehalle ca. 200 m² – Lager, Montage oder Büro
Gewerbefläche zur Miete, 200 m²
Schweinfurt
750 €/Monat
4 €/m²
Inseriert 3. Sept. 2026
Über dieses Inserat
Gewerbehalle ca. 200 m² – Lager, Montage oder Büro
Vielseitig nutzbare Gewerbefläche in Bahnhofsnähe
Zur Vermietung steht eine ca. 200 m² große, großzügige Gewerbehalle in verkehrsgünstiger Lage und unmittelbarer Nähe zum Bahnhof.
Die Fläche besteht aus einem großen, zusammenhängenden Raum und bietet dadurch vielfältige Nutzungsmöglichkeiten. Je nach konkret beabsichtigter Nutzung und den hierfür gegebenenfalls erforderlichen Genehmigungen eignet sich die Gewerbeeinheit beispielsweise als Lager, Montagehalle, Werkstatt, Büro oder für sonstige gewerbliche Zwecke.
Ausstattung
* ca. 200 m² Gewerbefläche
* ein großer, nicht geteilter Raum
* 2 Tore, jeweils mit 2 Flügeln
* Einfahrt mit PKW möglich
* WC vorhanden
* vielseitig nutzbar
* Bahnhof in unmittelbarer Nähe
* individuelle Anpassungen und Einbauten nach vorheriger Absprache möglich
# Warmmiete
850,00 € / Monat
# Kaution
3 Kaltmieten = 2.250,00 €
# Maklerprovision
3 Kaltmieten = 2.250,00 €
Die Maklerprovision ist vom Mieter zu zahlen.
Individuelle Gestaltungsmöglichkeiten
Auf Wunsch kann der Mieter die Gewerbefläche nach vorheriger Abstimmung an seine betrieblichen Bedürfnisse anpassen.
Sämtliche baulichen Veränderungen, Einbauten, Installationen oder sonstigen Veränderungen der Mietsache bedürfen vor ihrer Durchführung der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Soweit hierfür behördliche Genehmigungen erforderlich sind, hat der Mieter diese auf eigene Kosten einzuholen.
Lage
Die Gewerbehalle befindet sich in verkehrsgünstiger Lage in Bahnhofsnähe.
Die Zufahrt mit einem PKW bis zur Gewerbeeinheit ist möglich. Dadurch ist die Fläche auch für Anlieferungen sowie den täglichen gewerblichen Betrieb gut erreichbar.
Rechtlicher Hinweis zur Nutzung
Die im Exposé genannten Nutzungsmöglichkeiten dienen ausschließlich der allgemeinen Beschreibung der Gewerbeeinheit. Eine bestimmte gewerbliche Nutzung oder eine bestimmte behördliche Genehmigungsfähigkeit wird nicht zugesichert.
Die Zulässigkeit der vom Mietinteressenten beabsichtigten Nutzung richtet sich nach den jeweils geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den vorhandenen Genehmigungen.
Der Mietinteressent hat vor Abschluss des Mietvertrages eigenständig zu prüfen, ob die von ihm beabsichtigte Nutzung zulässig ist und ob hierfür erforderliche Genehmigungen vorliegen bzw. erteilt werden können.
Alle Angaben beruhen auf den Angaben des Vermieters. Änderungen, Irrtümer und Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.
Energie Ausweis wird bis zu Mietvertag erstellt.Mehr anzeigen