Baugrundstück

Grundstück zum Kauf, 5140 m²

Ichtershausen

76 €

Inseriert 11. Sept. 2026

Über dieses Inserat

Die Gemeinde Amt Wachsenburg schreibt, gemäß § 31 ThürGemHV, nachfolgend genannte Liegenschaft zum Verkauf aus: Die Liegenschaft:  Grundstücke: Gemarkung Thörey, Flur 1, Flurstück 60/6, Flur 3, Flurstück 402/4 und Flurstück 315/2 und Flurstück 404/1  Bezeichnung: Areal „ehemaliger Bolzplatz“  Lage:Hauptstraße, 99334 Amt Wachsenburg OT Thörey  Fläche: ca. 5.140 m² Bei der betreffenden Liegenschaft handelt es sich um eine unbebaute Grünfläche (ehemals als Bolzplatz genutzten Rasenfläche), welche westlich der Ortslage von Thörey liegt. Westlich liegt ein Gartengebiet (Kleingartenanlage nach dem Bundeskleingartengesetz) mit Bungalows und südlich schließt sich eine Wohnbebauung an. Das Gelände im Bereich steigt leicht von Osten nach Westen an. Das Plangebiet liegt in einer Höhe von etwa 352,0 m bis 353,0 m über Normalhöhennull (NHN). Im südwestlich angrenzenden Bereich befindet sich ein artesischer Wasseraustritt aus dem ehemaligen Tiefbrunnen Hy Thörey 1/1967; es handelt sich nicht um eine natürliche Quelle. In diesem Bereich verlaufen auch einzelne Wassergräben. Der Bereich der Ruderalfluren ist mit Laubbäumen bestanden. Das Areal befindet sich im Außenbereich nach § 35 BauGB und ist nicht erschlossen. Zu dem Areal liegen ein Verkehrswertgutachten und ein städtebaulicher Vorentwurf, welche in der Gemeinde Amt Wachsenburg eingesehen werden können, vor. Es ist eine Liegenschaftsvermessung erforderlich. Die Kosten hierfür sind von dem Erwerber zu tragen. Hinweise zur zukünftigen Entwicklung: Durch die Entwicklung des Areals „ehem. Bolzplatz“ soll eine organische Fortentwicklung des Siedlungsbereiches des OT Thörey erfolgen. Daher wurde als Leitlinie für einen zukünftigen Vorhabenträger ein städtebaulicher Vorentwurf erarbeitet, durch welchen das Areal harmonischen und sozialverträgliche mit Mehrfamilienhäusern (4 WE) entwickelt werden kann. Der städtebaulicher Vorentwurf kann in der Gemeinde Amt Wachsenburg eingesehen werden. Als Wohnform wird ein Mehrgenerationenwohnen (z.B. Mehrgenerationenwohnprojekte, Seniorenwohnprojekt/ Mehrgenerationenwohnen) mit künftigen Netto-Kaltmieten unter dem Marktpreis erwünscht. Für die zukünftige städtebauliche Entwicklung und zukünftige Nutzung des Areal ist mit dem Kaufpreisangebot eine Nutzungskonzeption beizufügen. Die Zulässigkeit des Vorhabens ist nach § 35 BauGB i.V.m. § 246 e BauGB zu beurteilen. Die zukünftige bauliche Nutzung im Areal richtet sich nach der in § 4 Abs. 2 BauNVO festgesetzen Art der baulichen Nutzung. Insbesondere kommt hier eine Wohnnutzung in Betracht.

Lage

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