**Objektbeschreibung:**
Das hier angebotene Einfamilienhaus wurde ca. 2000 auf einem ca. 920 m² großen Grundstück in ruhiger Lage errichtet. Es umfasst 3 Zimmer, ein Abstellraum/HWR, eine Küche, einen großzügigen Flur sowie ein Wannen-/ und Duschbad.
Der Flur, das Badezimmer und die Küche sind hell gefliest, im übrigen Haus sind Dielen verlegt.
Der große Garten gibt Platz für viele Gestaltungsmöglichkeiten. Gartenbewässerung kann durch eigenen Brunnen erfolgen.
Staffelmiete: 2x 50,00 €
**Ausstattung:**
* Arbeitszimmer
* Schlafzimmer
* Wohn-/Esszimmer mit Zugang zur Terrasse
* Kamin
* Wannen-/Duschbad
* großer HWR/Abstellraum
* Carport mit Schuppen
* Gartenhaus/Hobbyraum
**Lage:**
Das hier angebotene Objekt befindet sich in der beliebten Gemeinde Schönwalde-Glien. Diese gehört zum Landkreis Havelland und grenzt nordwestlich an Berlin-Spandau. Dazwischen liegt der Spandauer Forst, durch den Sie auch in wenigen Autominuten Berlin Spandau erreichen. In der Nähe befinden sich die Stadt Falkensee mit Regionalbahnanschluss und der Autobahnanschluss zur A10.
Innerhalb von 5 Autominuten finden Sie diverse Geschäfte, Gasthof, ein Ärztehaus, die Schönwalder Grundschule, Sportplätze/ Vereine, ein Badesee und vieles mehr. Für Kinder und Jugendliche steht ein großer Spielplatz sowie ein Jugendzentrum zur Verfügung. Eine Busanbindung ist fußläufig zu erreichen! Busanbindungen nach Spandau, Falkensee, Hennigsdorf und Nauen sind vorhanden. Nähere Informationen zur Umgebung finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Schönwalde-Glien.
**Infrastruktur:**
Apotheke, Lebensmittelgeschäfte, Restaurants, div. medizinische Versorgungseinrichtungen, Kita, Grundschule, Öffentliche Verkehrsmittel und div. Fachgeschäfte finden sich direkt im Ort und sind fußläufig oder in wenigen Minuten mit dem Fahrrad oder Auto zu erreichen.
**Haben Sie Interesse? Kontaktieren Sie uns ! Gerne stehen wir ihnen für Fragen oder zusätzlichen Informationen zu Verfügung.**
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von AARON Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.Mehr anzeigen