# gepflegte Eigentumswohnung mit Gartenbereich in Waiblingen

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## Listing facts

- **Status:** removed
- **Transaction:** sale
- **Category:** apartment
- **Asking price:** 230,000 EUR
- **Location:** Waiblingen, Waiblingen, DE
- **Floor area:** 65 m²
- **Bedrooms:** 3
- **Published:** 2026-08-21T19:14:43.655Z
- **Last updated:** 2026-09-11T14:52:36.528Z
- **Listed on:** kleinanzeigen

## Description

Objektbeschreibung Zum Verkauf steht eine charmante Erdgeschosswohnung in einer ruhigen und gewachsenen Wohnlage von Waiblingen-Beinstein.
Das ursprünglich 1932 errichtete Wohnhaus wurde im Laufe der Jahre in wichtigen Bereichen modernisiert. Die Wohnung verfügt über ca. 65 m² Wohnfläche und drei Zimmer.

Ein besonderes Highlight ist der im Jahr 2021 errichtete massive Anbau mit ca. 25 m². Dieser ist bereits in der Wohnfläche von ca. 65 m² enthalten und erweitert den Wohnbereich großzügig. Garten, Stellplatzbereich und Keller sind nicht Bestandteil der 65 m² Wohnfläche und bieten zusätzlichen Nutzwert.

Modernisierungen • 2016: komplette Erneuerung der Elektroinstallation • 2016: Erneuerung der Wasser-, Gas- und Abwasserleitungen • 2021: Errichtung des ca. 25 m² großen massiven Anbaus • 2022: Fassadenarbeiten und Neuanstrich • beidseitige Wärmedämmung mit ca. 12 cm Dämmstärke • Dach in gutem Zustand Eigene Haustechnik und Verbrauchszähler
Die Wohnung verfügt über eine eigene Remeha-Gastherme, die ausschließlich diese Wohneinheit versorgt. Strom-, Wasser- und Gaszähler sind jeweils separat vorhanden.

Nach den bisherigen Erfahrungen lagen die gesamten monatlichen Energieaufwendungen für einen 3-Personen-Haushalt bei ungefähr 200 € monatlich, abhängig vom individuellen Verbrauch.

Aufgrund der getrennten Zähler wurden bislang keine klassischen Nebenkostenvorauszahlungen über eine gemeinsame Hausverwaltung abgerechnet. Für zukünftige gemeinschaftliche Kosten kann bei Bedarf gemeinsam mit dem neuen Eigentümer eine entsprechende Regelung bzw. ein gemeinsames Rücklagenkonto vereinbart werden.

Garten, Stellplatz und Keller Zur Wohnung gehört ein eigener Gartenbereich. Im vorderen Bereich besteht außerdem eine genehmigte Stellplatzmöglichkeit. Die Fläche kann – je nach Bedarf und rechtlichen Vorgaben – als Stellplatz oder als zusätzlicher Außenbereich genutzt werden. Der Kellerbereich des Hauses wurde planerisch in drei Bereiche aufgeteilt. Der zur Wohnung gehörende Bereich ist separat zugeordnet und steht dem Eigentümer zur eigenen Nutzung zur Verfügun

## Source and attribution

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