Haus – Lemwerder, Ritzenbüttel, Landkreis Wesermarsch

Haus zum Kauf, 110 m², Grundstück 860 m²

Lemwerder, Ritzenbüttel, Landkreis Wesermarsch

298.000 €

2.709 €/m²

Inseriert 13. Sept. 2026

Über dieses Inserat

Großes (Bau)Grundstück mit Haus & Nebengebäude zu verkaufen – vielseitig nutzbar im Mischgebiet“. Das Anwesen bietet durch seine Größe und Lage im Mischgebiet vielfältige Perspektiven. Je nach Bedarf und Vision lassen sich verschiedene Szenarien realisieren (vorbehaltlich behördlicher Genehmigung): Option 1 – Bestand nutzen: Sanierung/Renovierung des Einfamilienhauses mit Nebengebäude und Nutzung als großzügiges Wohnanwesen. Option 2 – Ausbau Nebengebäude: Umnutzung des bestehenden Nebengebäudes (ehem. Stall/Garage) zu weiterem Wohnraum – ideal für Familie, Gäste oder Homeoffice. Option 3 – Mehrgenerationenlösung: Zusätzlicher Neubau im vorderen Bereich des Grundstücks, dadurch entsteht die Kombination aus Einfamilienhaus, Nebengebäude (ausgebaut) und Neubau – perfekt für mehrere Generationen. Option 4 – Teilweise Neubebauung: Abriss des Nebengebäudes und Neubau im hinteren Bereich; zusätzlich Neubau im vorderen Grundstücksteil. Ergebnis: bis zu drei Einheiten/Häuser auf dem Areal. Option 5 – Projektentwicklung: Abriss sämtlicher Bestandsgebäude und Errichtung von bis zu drei Mehrfamilienhäusern – ein attraktives Projekt für Investoren/Wohnungsbaugesellschaften und Bauträger. Ausstattung • Einfamilienhaus in massiver Bauweise. Das Gebäude wurde ca. 1964/65 errichtet. Vollunterkellert Erdgeschoss: • Großer Eingangsbereich/Flur • Gäste-WC • Küche • Zwei weitere Zimmer Obergeschoss: • Zwei große Zimmer, eines davon mit Balkon • Badezimmer Dachraum ist meines Erachtens groß und bietet viel Platz • Großes Nebengebäude (ehem. Stall & Garage) • Grundstück im Mischgebiet mit Baupotenzial • Gasheizung erneuert 2015 • Fenster erneuert 2015 Das Einfamilienhaus verfügt über eine gute Grundsubstanz, dennoch sind weitere Renovierungs- und Modernisierungsarbeiten notwendig, um zeitgemäßen Wohnkomfort zu erreichen. Eigenmächtige Grundstücksbesichtigungen sind untersagt! Besichtigungen sind nach Absprache möglich, gerne mit Finanzierungsbestätigung. Für bauliche Veränderungen, Erweiterungen oder Neubauten ist eine Genehmigung der zuständigen Behörde erforderlich. Gern können Sie sich im Vorfeld darüber informieren

Lage

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